+ Beilage [Tabelle 8 und 10] ; Eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zu den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern in Internetveröffentlichungen ist aus Gründen des Datenschutzes gemäß § 86 Absatz 3 Bundeswahlordnung nicht mehr möglich. Aus diesem Grund entfällt die Tabelle 9 und die Beilage Tabelle 10