Hebesaetze der Realsteuern

Die Datein enthalten die Realsteuerhebesaetze fuer 
alle Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland. Ausserdem finden 
Sie in der Datei die Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2003, sodass 
Vergleiche moeglich sind.

Um Ihnen die Verwendungsmoeglichkeiten weitestgehend offen zu 
halten, finden Sie die Daten in drei verschiedenen Formaten: 

1. im Format Excel 2000: HEBESATZ.XLS 
2. im Format Excel 5.0: HEBESATZ_5.XLS
3. im ASCII-Format: HEBESATZ.TXT

Die Datei HEBESATZ.XLS kann z. B. mit MS Excel 2000 geoeffnet werden. 
Nach dem OEffnen erscheint eine Startseite, die Ihnen eine Karte 
mit den deutschen Bundeslaendern anzeigt. Durch das Anklicken 
eines Laendernamens gelangen Sie ueber einen Link automatisch zu 
dem entsprechenden Datenblatt mit den Realsteuerhebesaetzen fuer 
alle Gemeinden des ausgewaehlten Landes sowie den 
Einwohnerzahlen.

Fuer Nutzer, die nicht mit Excel 2000 arbeiten und daher die 
Datei HEBESATZ.XLS nicht oeffnen koennen, wird eine Datei mit den 
Daten fuer alle Gemeinden im Format Excel 5.0 sowie eine TXT-
Datei (Spalten sind durch Semikolon getrennt) angeboten. 


Methodischer Hinweis

Gemaess Paragraph 4 Nr. 2a des Gesetzes ueber die Statistiken der 
oeffentlichen Finanzen und des Personals im oeffentlichen Dienst 
(Finanz- und Personalstatistikgesetz - FPStatG) in der Neufassung 
vom 22. Maerz 2000 (BGBl. I S. 207) sind alljaehrlich die 
Hebesaetze der Realsteuern, das sind die Grundsteuern A und B 
sowie die Gewerbesteuer, bei den kreisfreien Staedten und 
kreisangehoerigen Gemeinden zu erfragen. 

Die Hebesaetze werden von den kommunalen Koerperschaften zur 
Festsetzung der durch den Steuerpflichtigen fuer land- und 
forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A), fuer sonstige 
Grundstuecke (Grundsteuer B) bzw. als Gewerbetreibender 
(Gewerbsteuer) zu entrichtenden Steuern autonom bestimmt. 

Infolge kommunaler Gebietsreformen in den Laendern Brandenburg und
Sachsen-Anhalt und der den ehemals selbststaendigen Kommunen 
dabei zugestandenen Moeglichkeit, in den neuen Stadtteilen die 
vormals geltenden Hebesaetze fuer z. B. fuenf Folgejahre weiter 
anwenden zu koennen, fliessen fuer die neuen Kommunen des Landes 
Sachsen-Anhalt gewogene Durchschnittshebesaetze in die Darstellung 
ein. Beim Land Brandenburg sind lediglich im Falle identischer 
Hebesaetze (bei den aufgeloesten Gemeinden) die entsprechenden 
Angaben eingeflossen (ansonsten X"). In der Datei HEBESATZ.XLS 
wird ueber einen Link in eine weitere Datei verzweigt, die die 
Hebesaetze fuer die aufgeloesten Koerperschaften und ebenfalls 
noch einmal die Eintraege fuer die neu gegruendete Kommune 
enthaelt. 
Fuer die beiden anderen Dateiformate werden jeweils zwei 
Ergaenzungsdateien (ERG_BRANDENBURG.XLS bzw. ~.TXT, 
ERG_SACHSENANHALT.XLS bzw. ~.TXT) angeboten. 


Hilfe bei technischen Problemen

Bei technischen Problemen wenden Sie sich an das Landesamt fuer 
Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS NRW); 
Telefon: 0211 9449-2522; E-Mail: bernd.fuchs@lds.nrw.de

Bitte beruecksichtigen Sie, dass aufgrund eines EXCEL-Software-
fehlers bei Nutzung der Auto-Filter-Funktion maximal die ersten 
1.000 unterschiedlichen Eintraege angezeigt werden. Somit sind 
bei den Laendern Baden-Wuerttemberg, Bayern, Niedersachsen, 
Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und 
Thueringen nur unvollstaendige Anzeigen im Drop-Down-Feld 
bei Anwendung der Auto-Filter-Funktion ausgegeben.


Copyright
(im Auftrag der Herausgebergemeinschaft)

Fuer nicht gewerbliche Zwecke sind Vervielfaeltigung und 
unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe 
gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, ueber 
elektronische Systeme/Datentraeger bedarf der vorherigen 
Zustimmung. Alle uebrigen Rechte bleiben vorbehalten. 


Nutzungsrechte


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wenn sie schriftlich angezeigt werden und der doppelte 
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